Teilerfolg für Klage des Landratsamts Regensburg
Zwischen Regensburg und Nittendorf wird die B8 für Mautflüchtlinge gesperrt
Mitteilung vom 25.01.2010
Regensburg (RL). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat heute die Entscheidung über die vom Landratsamt Regensburg im Frühjahr 2007 angeordnete Sperrung der B 8 bei Regensburg für den Mautausweichverkehr bekannt gegeben. Die Sperrung zwischen Nittendorf und Regensburg für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen und mehr wurde als rechtmäßig bestätigt und die Klagen einiger betroffener Spediteure abgewiesen. Für die Strecke zwischen Rosenhof und Schönach bleibt es dagegen im Ergebnis bei dem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 25. Februar 2008, das die Sperrung für den Mautausweichverkehr auf diesem Streckenabschnitt aufgehoben hatte.
„Wir freuen uns, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unsere Sperrung auf dem Abschnitt zwischen Regensburg und Nittendorf bestätigt hat“, so Landrat Herbert Mirbeth zur Entscheidung. Ein Wehrmutstropfen bleibe allerdings, dass der VGH auf dem zweiten Abschnitt zwischen Rosenhof und Schönach weiterhin keine Sperrung für notwendig erachte. „Der Mautausweichverkehr nimmt auf diesem Streckenabschnitt ständig zu. Der Lärm und die Verkehrsgefährdungen sind für die Menschen dort kaum zu ertragen“, erklärt der Landrat, der sich mit dieser Entscheidung noch nicht zufrieden geben will.
Zunächst wolle man die Urteilsbegründung abwarten um Ansatzpunkte zu finden, gegen die Entscheidung in diesem Abschnitt vorzugehen. „Wir werden auf jeden Fall unsere politische Forderung, die B8 zwischen Pfatter und Schönach für den Mautausweichverkehr zu sperren, weiter aufrecht erhalten und mit den Betroffenen vor Ort für dieses Ziel kämpfen“, betont Mirbeth.
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